AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Franz Hasler AG, FL-9487 Bendern
Rangfolge der Normen
Für die Vertragsparteien sind folgende Rechtsvorschriften in nachstehender Reihenfolge verbindlich:
- Der unterzeichnete Werkvertrag bzw. die unterzeichnete Auftragsbestätigung, oder die mündlich zugesagte Offerte der Franz Hasler AG (Besondere Bedingungen)
- SIA-Norm 118 und 265 „Holzbau und die Empfehlung 265/1 „Holzwerkstoffe“. Gültig ist die zur Zeit der Auftragsbestätigung
geltende Fassung. - 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Franz Hasler AG. Allgemeine Bedingungen des Bauherrn oder Architekten sind nicht verbindlich, auch dann nicht, wenn sie der Bestellung beigelegt wurden.
- 4. Massgebende Bestimmungen im ABGB und Sachenrecht
- 5. Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG)
- 6. Im Übrigen gilt das Obligationenrecht unter Ausschluss des Übereinkommens zum Wiener Kaufrecht.
Vertragsabschluss
Die Offerte der Franz Hasler AG ist während längstens 30 Tagen ab Offertdatum verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller der Franz Hasler AG deren Auftragsbestätigung ohne Vornahme von Änderungen unterzeichnet zustellt oder eine mündliche Zusage erteilt. Widerruft der Besteller einen bereits erteilten Auftrag, ist die Franz Hasler AG berechtigt, nebst Ersatz des vollen Schadens eine Stornogebühr von 10% der Auftragssumme zu verlangen. Verbesserungen oder kleine technische Änderungen am Vertragsgegenstand durch die Franz Hasler AG bezüglich der Bauart oder der Ausführung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Pläne und technische Unterlagen / Beratung
Sämtliche Pläne und Unterlagen, die zur Erstellung der Bauteile notwendig sind, sind von der Bauherrschaft oder Architekt rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Details von Bauteilübergängen, die nicht zur Leistung der Franz Hasler AG gehören, sind vom Bauherrn oder Architekten zu lösen und rechtzeitig bereitzustellen.
Hinweise, Vorschläge und Beispiele in den Franz Hasler AG Publikationen und durch deren Mitarbeiter erfolgen unentgeltlich und ohne jegliche Gewähr, in der Regel auch ohne Berücksichtigung ausserordentlicher Beanspruchung. Sie entsprechen den heutigen Erkenntnissen und beziehen sich auf normale Fälle wie sie in der Praxis häufig vorkommen. In den Franz Hasler AG oder der Fa. Ökotech AG, Publikationen angegebene Werte sind Rechenwerte.
Lieferbedingungen / Lieferfristen
Ist die Lieferfrist als Zeitraum und nicht als Termin angegeben, beginnt sie mit der Zustellung der unterzeichneten Auftragsbestätigung. Jede Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn die Franz Hasler AG die Angaben oder Unterlagen nicht rechtzeitig erhält, wenn diese vom Besteller nachträglich geändert werden oder wenn Teilzahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
Wenn sich die Lieferfrist aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, die Bauteile aber zur Auslieferung bereitstehen, ist die Lieferbereitschaft erfüllt.
Gerät die Franz Hasler AG mit der Lieferung in Verzug, ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen anzusetzen. Liefert die Franz Hasler AG auch innert dieser Nachfrist nicht, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche aus verspäteter Lieferung werden ausgeschlossen.
Im Falle von Betriebsstörungen, unvorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Streik, Ausfall der Energieversorgung, Verkehrssperrungen etc. sowie in Fällen von höherer Gewalt ist die Franz Hasler AG berechtigt, neue Lieferfristen, -termine festzusetzen oder vom Vertrag ohne Kostenfolge zurückzutreten.
Die Wahl der Lieferanten obliegt dem ausführenden Unternehmer.
Transport
Die Zufahrt zur Baustelle muss für einen Sattelschlepper 40T oder für einen LKW mit Anhänger gewährleistet sein. (Länge 20.00m, Breite 2.50m, Höhe 4.00m) Auf oder an der Baustelle muss eine Abstellmöglichkeit für Wechselpritschen oder Anhänger zur Verfügung stehen, max. Gefälle 3%.
Für die Verkehrssicherheit im Baustellenbereich ist der Besteller verantwortlich.
Sonderbewilligungen für Überhöhe, -breite, -länge werden separat in Rechnung gestellt.
Ausmass Holzelementbau
Das Ausmass der Aussenwände wird über die Fläche berechnet, Referenzpunkt Aussenkante Wand. Wandöffnungen grösser 2m2 werden abgezogen. Das Ausmass der Decken wird über die Fläche berechnet, Referenzpunkt Aussenkante Wand. Deckenöffnungen grösser 2m2 werden abgezogen. Ausbildung von Öffnungen bei Wand und Decken werden separat ausgeführt und verrechnet. Das Ausmass der Innenwände wird über die Fläche berechnet. Wandöffnungen grösser 2m2 werden abgezogen, Referenzpunkt Rohbauhöhe. Örtliche Vorbauten und Steigzonen werden separat ausgeführt und verrechnet.
Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Alle Preise verstehen sich exkl. der jeweils gültigen MwSt.
Teilzahlungen der Auftragssumme ohne Skonto sind wie folgt fällig:
10% bei Auftragsbestätigung, innert 14 Tagen
40% bei Materialanlieferung im Werk, innert 14 Tagen
40% bei Lieferung, nach Montagebeginn oder nach Baufortschritt innert 14 Tagen
10% bei Schlussrechnung, innert 30 Tagen
Kommt der Besteller mit einer Teilzahlung in Verzug, ist die Franz Hasler AG berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen sofort einzustellen. Erfüllt der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen auch nach Ansetzung einer Nachfrist von 10 Tagen nicht, ist die Franz Hasler AG berechtigt, weiterhin Erfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Besteller verpflichtet, für den direkten und indirekten Schaden vollen Ersatz zu leisten.
Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Bauteile bleibt die Ware im Eigentum der Franz Hasler AG. Die Franz Hasler AG ist zur Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts berechtigt, das Gelände und das Werk des Bestellers zu betreten und sich die im Eigentum der Franz Hasler AG befindlichen Waren zu behändigen und mitzunehmen.
Gewährleistung / Folgeschäden
Die Franz Hasler AG leistet für die gelieferte Ware Gewähr gemäss AGBG. Die gelieferte Ware ist vom Besteller sofort zu überprüfen. Offene Mängel sind sofort nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel müssen sofort nach der Entdeckung, sprich innerhalb von 7 Tagen, schriftlich gerügt werden.
Die Franz Hasler AG leistet Gewähr für die Nachbesserung der mangelhaften Ware. Ausgeschlossen sind alle weiteren Ansprüche wie Wandelung, Minderung oder Ersatz des Mangelfolgeschadens.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf natürliche Abnutzung, mangelhafte Wartung, übermässige Beanspruchung, unsachgemässe Eingriffe von Dritten zurückzuführen sind.
Der Versicherungsschutz wird durch eine Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung durch den Bauherrn sichergestellt.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Vaudoise Versicherung, Policen-Nr. 00426192 5 2500
Versicherte Leistungen:
Personen-/Sachschäden pro Ereignis 10 Mio. CHF
Bauten-/Vermögensschäden pro Ereignis 10 Mio. CHF
Gerichtsstand ist das Landgericht in Vaduz.